Nach der Buchung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Bei Abmeldung bis 5 Wochen vor Kursbeginn werden 15 Euro Bearbeitungsgebühr fällig. Bei Abmeldung bis 10 Tage vor Kursbeginn wird die Hälfte, danach die volle Kursgebühr (einschließlich der Partnergebühr bei Paarkursen) fällig. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden, z.B. durch eine Warteliste, erhebt die Hebamme nur die Bearbeitungsgebühr. Die komplette Partnergebühr wird auch dann fällig, sollte der Partner nicht an allen Kursterminen teilnehmen.
Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden für den Geburtsvorbereitungskurs maximal 14 Kursstunden bzw. 840 Minuten und für den Rückbildungsgymnastikkurs maximal 10 Stunden bzw.600 Minuten vergütet. Die Versicherte verpflichtet sich, an den in der Kursbeschreibung aufgeführten Terminen teilzunehmen.
Die Versicherte ist verpflichtet, den jeweiligen Leistungserhalt durch ihre Unterschrift auf der durch die Hebamme vorgelegten Versichertenbestätigung oder durch die elB in der App zu bestätigen. Nur quittierte Leistungen können von der Hebamme gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Kommt die Versicherte dieser Pflicht unbegründet nicht nach, gilt / gelten diese Leistung (en) als schuldhaft versäumt.
Versäumt die Versicherte schuldhaft einzelne Kursstunden, leistet die Versicherte gegenüber der Hebamme Ersatz in Höhe des Betrages, die die Hebamme gegenüber der Krankenkasse abgerechnet hätte, wenn die Versicherte ihre vertragliche Pflicht zur Kursteilnahme erfüllt hätte.
Im Rückbildungsgymnastikkurskurs gibt es die Möglichkeit, versäumte Kursstunden online nachholen zu können, sollte die Versicherte unverschuldet eine Kursstunde versäumen. Dadurch behält die Hebamme ihren vollen Gebührenanspruch. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt den Rückbildungsgymnastikkurs bis 9 Monate nach der Entbindung. Danach werden die Kosten privat in Rechnung gestellt.
Privat Versicherte bekommen nach Kursende eine Rechnung ausgestellt, die per Mail verschickt wird. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Stunden versäumt. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle.
Die Abrechnung der Hebammengebühren erfolgt über die Hebamio-Somedio Software GmbH.
Mit der Weiterleitung der abrechnungsrelevanten Daten an die Hebamio- Somedio Software GmbH bin ich einverstanden .
Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig (auch Präsenz in online) zu verlegen.
Kurse, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden und die Partnergebühr müssen zu Beginn des Kurses vollständig bezahlt werden.
Einige Kurse werden im Online-Format angeboten. Bitte beachten Sie, dass es nicht gestattet ist, diese aufzuzeichnen.